Aktuelles

Reform des Punktesystems zum 1. Mai 2014

Alle Eintragungen ab dem 1.05.2014 – egal, ob sie Verstöße und/oder Verurteilungen aus dem Zeitraum davor oder danach betreffen – werden nach neuem Recht behandelt.

Bei taktischen Überlegungen, die z.B. zum Wegfall der Tilgungshemmung führen, muss daher sorgfältig abgeschätzt werden, wann etwa die Eintragung erfolgen wird. Zudem ist in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob für den Mandanten das alte oder neue Recht günstiger ist.

Hat der Mandant beispielsweise bereits sechs Punkte und droht im ein siebter Punkt, so führt dies nach neuem Recht immer nur zu einem neuen Punktestand von drei Punkten.

Zu den Themen Reform des Verkehrszentralregisters und Brennpunkte der Verteidigung ( Fehlerquellen polizeilicher Messverfahren) habe ich gerade an 2 Fortbildungsveranstaltungen der ARGE Verkehrsrecht des Dt. Anwaltsvereins teilgenommen, um meine Mandanten optimal zu informieren und ihre Rechte wirkungsvoll zu vertreten.

 


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